Energieberatung – wir kümmern uns, Sie müssen es nicht
Neue Fenster, Haustüren oder eine Glas-Faltwand können staatlich gefördert werden – dafür ist jedoch häufig ein zugelassener Energieberater nötig. Wir übernehmen die komplette Energieberatung für Sie direkt über unsere Energieberaterpartner: von der ersten fachlichen Einschätzung über die technische Projektbeschreibung bis zur Bestätigung nach Durchführung. Sie erhalten alles aus einer Hand und müssen sich um nichts selbst kümmern.
Rundum-sorglos: Wir organisieren Ihre Energieberatung
Statt selbst einen zugelassenen Energieeffizienz-Experten zu suchen, Termine zu koordinieren und Unterlagen zusammenzustellen, übernehmen wir das komplett für Sie: Wir vermitteln Sie an unsere geprüften Energieberaterpartner, stimmen die Abläufe mit Ihrem Fenster- oder Türenprojekt ab und behalten die Fristen der Förderstellen im Blick.
Energieberatung & Förderung Schritt für Schritt
1. Einschätzung
Unser Energieberaterpartner prüft, welche Förderung für Ihr Fenster- oder Türenvorhaben infrage kommt – z. B. die BEG-Einzelmaßnahmenförderung der BAFA.
2. Technische Projektbeschreibung & Antrag
Vor Auftragserteilung erstellt der Energieberater die technische Projektbeschreibung. Auf dieser Basis stellen wir gemeinsam mit Ihnen den Förderantrag – rechtzeitig, bevor der Auftrag erteilt wird.
3. Montage & Bestätigung
Nach der fachgerechten Montage durch uns bestätigt der Energieberater die Umsetzung gegenüber der Förderstelle, damit Ihr Zuschuss ausgezahlt werden kann.
Förderung für Fenster, Haustüren & Co.
BEG-Einzelmaßnahmen
Für den Austausch von Fenstern und Haustüren gibt es im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) Zuschüsse als Einzelmaßnahme – mit zusätzlichem Bonus bei Vorliegen eines individuellen Sanierungsfahrplans (iSFP).
Energieeffizienz-Experte Pflicht
Für Maßnahmen an der Gebäudehülle verlangt die Förderrichtlinie zwingend die Einbindung eines gelisteten Energieeffizienz-Experten – genau diese Rolle übernehmen unsere Energieberaterpartner für Sie.
Angaben zur Förderung ohne Gewähr, Stand der jeweils aktuellen BEG-Förderrichtlinie. Die konkrete Förderfähigkeit und -höhe Ihres Vorhabens ermitteln unsere Energieberaterpartner individuell für Sie.
Energieberatung – FAQ
Muss ich mich selbst um einen Energieberater kümmern?
Nein. Wir übernehmen die Energieberatung für Sie direkt über unsere Energieberaterpartner – von der ersten Einschätzung bis zur Bestätigung nach Durchführung. Sie müssen sich um nichts selbst kümmern.
Warum ist bei der Fenster- oder Türenförderung ein Energieberater nötig?
Für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (z. B. Fenster, Haustüren) verlangt die BEG-Förderung die Einbindung eines zugelassenen Energieeffizienz-Experten: Er erstellt vor Antragstellung die technische Projektbeschreibung und bestätigt nach der Montage die fachgerechte Umsetzung. Unsere Partner übernehmen genau das für Sie.
Wann muss der Förderantrag gestellt werden?
Der Antrag muss vor Auftragserteilung bei der BAFA gestellt und bestätigt werden. Wir stimmen mit unseren Energieberaterpartnern den zeitlichen Ablauf so ab, dass Ihr Vorhaben förderfähig bleibt.
Kann ich neue Fenster steuerlich absetzen?
Zwei Wege kommen infrage, aber nur einer davon zugleich mit der Förderung. Nach § 35c EStG lassen sich energetische Maßnahmen am selbstgenutzten Wohneigentum über drei Jahre steuerlich geltend machen – allerdings nicht, wenn Sie für dieselbe Maßnahme bereits BEG-Förderung erhalten. Alternativ greift bei jedem Auftrag § 35a EStG für Handwerkerleistungen: Der Lohnanteil auf der Rechnung ist anteilig absetzbar. Wir weisen den Lohnanteil deshalb auf jeder Rechnung gesondert aus. Was sich in Ihrem Fall mehr lohnt, rechnet Ihnen Ihr Steuerberater aus – wir liefern die Unterlagen.
Was ist der iSFP-Bonus?
Mit einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) erhöht sich der Fördersatz für Einzelmaßnahmen um einen zusätzlichen Bonus. Unsere Energieberaterpartner prüfen für Sie, ob sich ein iSFP für Ihr Vorhaben lohnt.
Energieberatung im Rhein-Main-Gebiet
Unsere Ausstellung liegt in der Darmstädter Landstraße 90 in Frankfurt-Sachsenhausen. Von dort betreuen wir Bauherren, Sanierer und Architekten im gesamten Rhein-Main-Gebiet.
Wir kommen zum Aufmaß zu Ihnen, montieren RAL-gütegesichert und bleiben auch danach Ihr Ansprechpartner vor Ort – kein Callcenter, keine wechselnden Subunternehmer.
Kurzer Draht
069 628751
info@weru-sachsenhausen.de
Darmstädter Landstraße 90
60598 Frankfurt-Sachsenhausen
Mo–Do 9–17 Uhr, Fr 9–15 Uhr, Sa nach Vereinbarung
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