Brandschutzfenster & Brandschutztüren
Wir beraten und vermitteln Brandschutzfenster und -türen ausgewählter Fachhersteller – für Treppenhäuser, Flucht- und Rettungswege, Tiefgaragen, Kellerabgänge und Brandwände. Von der Bedarfsermittlung bis zur fachgerechten Montage begleiten wir Sie durch den gesamten Prozess.
Was Brandschutzelemente leisten
Brandschutzfenster und -türen verhindern für einen definierten Zeitraum die Ausbreitung von Feuer und Rauch zwischen Brandabschnitten – und schaffen so das entscheidende Zeitfenster für die Evakuierung und den Löscheinsatz. Sie bestehen meist aus Rahmen aus Holz, Stahl oder Aluminium in Kombination mit speziellen Brandschutzverglasungen bzw. mehrschichtigen Türblättern.
G-, F- und T-Klassen einfach erklärt
| Klasse | Bedeutung |
|---|---|
| G30 / G60 / G90 | Feuerhemmende Verglasung – hält Feuer und Rauch 30/60/90 Minuten zurück, ohne Wärmedämmung. |
| F30 / F60 / F90 | Wie G-Klasse, zusätzlich mit Wärmedämmabschluss – schützt auch vor Hitzestrahlung. |
| T30 / T60 / T90 | Brandschutztüren: widerstehen dem Feuer 30/60/90 Minuten, ohne ihre Schutzfunktion zu verlieren. |
Brandschutzfenster und -türen sind CE-gekennzeichnete Bauprodukte nach DIN EN 13501-2 bzw. DIN 4102; bewegliche Brandschutzabschlüsse unterliegen zusätzlich der Fremdüberwachung. Welche Klasse für Ihr Gebäude erforderlich ist, ergibt sich aus der Landesbauordnung, ggf. Sonderbauvorschriften und dem individuellen Brandschutzkonzept – nicht aus freier Wahl.
Wo Brandschutzelemente vorgeschrieben sind
Treppenhäuser & Flure
Notwendige Treppenräume und Flure in Mehrfamilienhäusern und Bürogebäuden benötigen meist mindestens T30-Türen.
Tiefgaragen & Kellerabgänge
Zugänge zwischen Tiefgarage bzw. Keller und Wohnbereich sind häufig als T30- oder T90-Abschluss auszuführen.
Brandwände & Gebäudetrennungen
Fenster und Verglasungen in Brandwänden zwischen Gebäudeteilen benötigen je nach Vorgabe G- oder F-Klassifizierung.
Von der Bedarfsermittlung bis zur Montage
Bedarfsermittlung
Wir prüfen gemeinsam mit Ihnen bzw. Ihrem Planer, welche Brandschutzklasse an welcher Stelle Ihres Gebäudes erforderlich ist.
Passende Produktauswahl
Wir vermitteln geprüfte, CE-konforme Brandschutzfenster und -türen ausgewählter Fachhersteller passend zu Ihrem Brandschutzkonzept.
Fachgerechte Montage
Die Montage erfolgt nach Herstellervorgaben, damit die Zulassung und Schutzwirkung des Bauteils erhalten bleibt.
Brandschutz – FAQ
Was ist der Unterschied zwischen G- und F-Verglasung?
G-Klassen (G30, G60, G90) halten Feuer und Rauch für die angegebene Zeit in Minuten zurück, dämmen aber keine Wärmestrahlung. F-Klassen (F30, F60, F90) bieten zusätzlich einen Wärmedämmabschluss und schützen so auch vor der Hitzestrahlung des Feuers.
Was bedeuten T30, T60 und T90 bei Brandschutztüren?
Die Zahl gibt an, wie viele Minuten eine Brandschutztür dem Feuer mindestens standhalten muss, ohne ihre Schutzfunktion zu verlieren – T30 ist die häufigste Klasse in Wohn- und Bürogebäuden, T60 und T90 kommen in Gewerbe- und Industriebauten zum Einsatz.
Wer legt fest, welche Brandschutzklasse ich benötige?
Nicht der Eigentümer, sondern die Landesbauordnung, ggf. Sonderbauvorschriften und das individuelle Brandschutzkonzept bestimmen die erforderliche Klasse. Wir beraten Sie und stimmen die passende Lösung mit Ihrem Brandschutzkonzept bzw. Planer ab.
Bieten Sie auch Brandschutzfenster und -türen an?
Ja. Wir beraten und vermitteln Brandschutzfenster und Brandschutztüren ausgewählter Fachhersteller – von der Bedarfsermittlung über die CE-konforme Ausführung bis zur fachgerechten Montage.
Brandschutzfenster und -türen im Rhein-Main-Gebiet
Unsere Ausstellung liegt in der Darmstädter Landstraße 90 in Frankfurt-Sachsenhausen. Von dort betreuen wir Bauherren, Sanierer und Architekten im gesamten Rhein-Main-Gebiet.
Wir kommen zum Aufmaß zu Ihnen, montieren RAL-gütegesichert und bleiben auch danach Ihr Ansprechpartner vor Ort – kein Callcenter, keine wechselnden Subunternehmer.
Kurzer Draht
069 628751
info@weru-sachsenhausen.de
Darmstädter Landstraße 90
60598 Frankfurt-Sachsenhausen
Mo–Do 9–17 Uhr, Fr 9–15 Uhr, Sa nach Vereinbarung
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