Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vertragspartner ist die Fenster+Türen GmbH in Sachsenhausen Susenberger. Vollständige Angaben zu Firma, Vertretung und Kontakt finden Sie im Impressum.
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Fenster+Türen GmbH in Sachsenhausen Susenberger, Darmstädter Landstraße 90, 60598 Frankfurt am Main (nachfolgend „wir“) und unseren Kunden über die Planung, Lieferung und Montage von Fenstern, Türen, Rollläden, Sonnenschutz und verwandten Bauelementen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn wir ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt haben.
2. Vertragsschluss
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich als verbindlich gekennzeichnet. Ein Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Beginn der Ausführung zustande. Anfragen über unsere Website, per Telefon oder E-Mail (z. B. über den Kontaktanfrage-Assistenten) sind unverbindliche Anfragen und stellen noch keinen Vertragsschluss dar.
3. Aufmaß und Beratung
Die Erstberatung sowie das Aufmaß vor Ort sind für Sie kostenlos und unverbindlich. Ein Angebot auf Grundlage des Aufmaßes wird erst durch Ihre ausdrückliche Auftragserteilung und unsere Bestätigung verbindlich.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die im jeweiligen Angebot genannten Preise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Sofern im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, stellen wir bei größeren Aufträgen Abschlagszahlungen entsprechend dem Baufortschritt in Rechnung; die Restzahlung ist nach mangelfreier Abnahme der Leistung fällig. Zahlungen sind, soweit nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zu leisten.
5. Ausführung, Termine und Fristen
Liefer- und Montagetermine nennen wir nach bestem Wissen; sie sind unverbindlich, sofern nicht im Einzelfall ausdrücklich als verbindlich vereinbart. Verzögerungen durch höhere Gewalt, Lieferengpässe unserer Vorlieferanten oder von uns nicht zu vertretende Umstände verlängern vereinbarte Fristen angemessen.
6. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt sicher, dass der Montageort zum vereinbarten Termin frei zugänglich ist und die für die Montage notwendigen Anschlüsse (z. B. Strom) zur Verfügung stehen. Entstehen durch fehlende Mitwirkung zusätzliche Kosten oder Verzögerungen, können wir diese in Rechnung stellen.
7. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum.
8. Gewährleistung
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften des Werkvertragsrechts (§§ 633 ff. BGB). Mängel zeigen Sie uns bitte unverzüglich nach Entdeckung an, damit wir Nacherfüllung leisten können. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsfristen; im Übrigen richten sich Fristen und Umfang nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist.
9. Haftung
Wir haften unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
10. Widerrufsrecht für Verbraucher
Schließen Sie als Verbraucher (§ 13 BGB) einen Vertrag mit uns ausschließlich über Fernkommunikationsmittel ab (z. B. Telefon, E-Mail oder unsere Website) oder außerhalb unserer Geschäftsräume, steht Ihnen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht nach §§ 312g, 355 BGB zu.
Ausnahme bei Sonderanfertigungen: Unsere Fenster, Türen, Rollläden und weiteren Bauelemente werden individuell nach Ihren Maßen und Wünschen gefertigt. Für Verträge über die Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch Sie maßgeblich ist oder die eindeutig auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, besteht nach § 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 BGB kein Widerrufsrecht.
In der Praxis bedeutet das: Sobald Sie uns nach dem kostenlosen, unverbindlichen Aufmaß- bzw. Beratungstermin einen Auftrag zur Fertigung Ihrer individuell zugeschnittenen Fenster, Türen oder sonstigen Bauelemente erteilen, können Sie diesen Auftrag nicht nach den gesetzlichen Fernabsatzregeln widerrufen. Die kostenlose Erstberatung bzw. das Aufmaß selbst ist ohnehin kein Vertragsschluss und für Sie jederzeit folgenlos möglich.
Bieten wir Ihnen ausnahmsweise eine nicht individuell gefertigte, standardisierte Leistung an und schließen den Vertrag darüber ausschließlich per Fernkommunikationsmittel, informieren wir Sie in diesem Einzelfall gesondert und gesetzeskonform über Ihr Widerrufsrecht.
11. Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
12. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist Frankfurt am Main Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
Stand dieser AGB: September 2026.